Was mache ich, wenn mein Kind krank ist oder einen Unfall auf dem Schulweg hatte? Dazu finden Sie hier wichtige Hinweise. Bitte fragen Sie im Zweifel immer im Sekretariat nach oder sagen dort Bescheid, und wenn das Sekretariat nicht besetzt ist, dann sprechen Sie auf den Anrufbeantworter.
Um Unfälle während der Schulzeit zu vermeiden besprechen wir immer wieder mit den Kindern die Sicherheits- und Verhaltensregeln. Im Sportunterricht müssen wir zusätzliche Vorsichtsmaßnahmen beachten – s.u..
Krankmeldungen bitte bis 8:15 Uhr dem Sekretariat mitteilen - persönlich, über Dritte oder telefonisch. Sie können auch auf den Anrufbeantworter sprechen, der wird in jedem Fall abgehört.
Telefon: 3997724
Hier finden Sie als Empfehlungen des Gesundheitsamtes die "Münsteraner-Läuseregeln".
Läuse sind unangenehm, aber nichts Außergewöhnliches in Einrichtungen mit vielen Kindern. Wenn Läuse bei Ihrem Kind entdeckt werden:
1. Meldung im Sekretariat - Telefon: 3997724
2. Passendes Mittel aus der Apotheke richtig anwenden!
3. Kind darf danach wieder direkt in die Schule!
4. Wichtig: die vorgeschriebene Wiederholung der Mittel-Anwendung nicht vergessen!
Nach einer Läusemeldung geben wir allen Kindern der Klasse ein Hinweis-Kärtchen mit, damit dann zu Hause die Haare nach Läusehinweisen abgesucht werden können.
Krankheiten wie Scharlach, Masern, Windpocken usw. sind meldepflichtig. Auf der Seite des Gesundheitsamtes finden Sie alle nötigen Informationen, u.a. auch das aktuelle Eltern-Info-Blatt Schutz vor ansteckenden Krankheiten in Kita & Schule - Elterninfo .
Bitte sagen Sie im Krankheitsfall daher immer im Sekretariat Bescheid, persönlich oder sprechen Sie auf den Anrufbeantworter. (Telefon: 3997724)
Im Krankheitsfall müssen Atteste natürlich nicht jedes Mal vorgelegt werden. Bestehen allerdings begründete Zweifel hinsichtlich der gesundheitlichen Gründe, kann die Schule von den Eltern ein ärztliches Attest, in besonderen Fällen sogar ein schulärztliches oder amtsärztliches Gutachten verlangen (Schulgesetz § 43). Die Schulen entscheiden in eigener Verantwortung, ob die Eltern ein Attest vorlegen müssen.
Bei uns verlangen wir ein Attest bei Krankmeldungen unmittelbar vor oder nach den Ferien.
Jedes Schulkind ist unfallversichert: auf dem direkten Schulweg sowie während der gesamten Schulzeit. Hatte Ihr Kind also in diesen Zeiten einen Unfall und wird dann ärztlich behandelt, müssen wir eine Unfallmeldung schreiben. Bitte nehmen Sie dann Rücksprache mit dem Sekretariat auf.
Telefon: 3997724
Zur Einschulung bekamen alle Eltern dieses Info-Schreiben der Schulleitung (kursiver Texte sind Zitate aus dem Sport-Sicherheitserlass):
- Haare "müssen zusammengebunden werden." Geben Sie also ihrem Kind ggf. ein Haargummi mit!
- Brillen - Kinder, „die beim Sporttreiben eine Brille benötigen, müssen Kontaktlinsen oder eine sporttaugliche Brille tragen. Die Brille muss aus einem flexiblen Gestell und Kunststoffgläsern bestehen und ist gegen Herunterfallen zu sichern.“ Verfügen Kinder „nicht über eine geeignete Brille …., müssen die Lehrkräfte die sportpraktische Tätigkeit entsprechend einschränken.“
- Uhren + Schmuck „müssen … generell abgelegt werden.“ - also vor dem Sportunterricht. Dazu zählen auch sog. ‚Freundschaftsbänder‘. Für Ohrstecker gilt eine Ausnahme nur dann,
- wenn diese vor dem Schulbeginn am Morgen mit Pflaster/Tape abgeklebt wurden und
- wenn keine Inhalte mit engem Körperkontakt auf dem Programm stehen (z.B. Ringen + Kämpfen; Akrobatik). - Die Kinder können den abgelegten Schmuck, Brillen etc. an einen sicheren Ort legen (z.B. Etui in der Klasse, Tisch in der Lehrerumkleide, Lehrerspind in der Schwimmhalle). Sie sind aber auch für die eigenständige Abholung zuständig. Eine Haftung kann generell nicht übernommen werden.
- Die Lehrkräfte sind von mir angewiesen, keine Ohrringe etc. nach dem Sport wieder anzustecken.