Extrem-Wetter

Extreme Witterungsverhältnisse sind zum Beispiel starker Schneefall, Eisglätte, Sturm.

  • Eine Schließung der gesamten Schule entscheidet das Ministerium für Schule und Bildung bzw. die Bezirksregierung Münster, bei ‚Gefahr im Verzug‘ aber auch die Stadt MS (als Schulträger) zusammen mit der Schulleitung (‚Abwägung der konkreten Gesamtumstände‘).
    • Ereignis/Info vor Schulbeginn: Alle Kinder ohne Ausnahme kommen erst gar nicht zur Schule (wie z.B. bei der Unwetterwarnung zum 10.02.2020).
    • Ereignis/Info erst im Laufe des Tages: Wenn wir – wie beim Sturm im Januar 2018 – wegen extremer Witterungsbedingungen den Unterricht vorzeitig beenden müssen, dann werden wir die Kinder im Schulgebäude in Abstimmung mit den Eltern weiterhin so lange betreuen, bis für alle Kinder ein gefahrloser Heimweg gewährleistet werden kann. Dabei ist insbesondere auch zu berücksichtigen, ob Eltern ihre Kinder abholen können. Nie würden wir ein Kind nach Hause schicken, wenn
      • die Betreuung noch ungeklärt bzw. keine aktuelle Absprache mit den Eltern getroffen ist
      • bzw. wenn der Wetterzustand für den Heimweg zu gefährlich ist.
  • Keine offizielle Schließung – Grundsätzlich gilt morgens vor dem Unterricht: Die Eltern entscheiden, ob der Schulweg für ihre Kinder zumutbar ist. In jedem Fall muss die Schule informiert werden.

Weitere Infos zu Schulausfällen finden sich auf der Homepage des Schulministeriums.

HITZEFREI: Darüber entscheidet die Schulleitung. Rechtzeitig im Frühjahr befragen wir Sie aber, ob Ihr Kind dann nach Hause gehen darf oder in der Schule bleiben soll bis der Unterricht/die Betreuung wie gewohnt endet.

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